Für den Zählerplatz steht die unten dargestellte Variante zur Verfügung:
Der Zählerplatz
Für den Gas-Zählerplatz ist aus Sicherheitsgründen ein nicht öffentlich zugänglicher Raum, wie z. B. der Hausanschlussraum oder der Aufstellraum der Verbrauchereinrichtung zu wählen. Der Zählerplatz in z.B. Treppenhäusern, Fluchtwegen ist nicht erlaubt. Der Zählerplatz muss im Raum frei zugänglich sein.
In Mehrfamilienhäusern mit mehr als 3 Wohneinheiten ist der Zählerplatz abschließbar zu gestalten.
Zur Abstimmung sprechen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner bei der Syna GmbH oder den konzessionierten Gasinstallateur Ihrer Wahl an.





