GleichbehandlungbeiderSyna

Die Syna GmbH bekennt sich wie alle Gesellschaften der Süwag Gruppe zu den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, insbesondere zur Gewährleistung von Transparenz sowie zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Netzbetreibers ausgeübt werden.

In Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung hat die Süwag Energie AG im Dezember 2005 ein Gleichbehandlungsprogramm erstellt, das verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts festlegt. Die Syna GmbH hat dieses Gleichbehandlungsprogramm verbindlich für alle Mitarbeiter in Kraft gesetzt. Jeder Mitarbeiter der Syna GmbH ist danach verpflichtet, im Rahmen seiner Tätigkeiten die Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms zu beachten. Ziel ist es, dauerhaft ein von Nichtdiskriminierung und Vertrauen geprägtes Verhältnis zu allen Marktteilnehmern aufzubauen und dadurch zu einem funktionierenden Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt beizutragen.

Ansprechpartner
Syna GmbH
Ludwigshafener Straße 4
65929 Frankfurt am Main
T 069 3107-1060
F 069 3107-1069
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