DasErneuerbare-Energien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen.

Hier ist der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas an die Netze der allgemeinen Elektrizitätsversorgung geregelt. Ferner sind die Kriterien für die Abnahme, Übertragung und Vergütung durch die Netzbetreiber sowie der bundesweite Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms festgeschrieben.

Ziel des Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung die Interessen des Klima-, Natur- und Umweltschutzes zu fördern. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent erhöht werden.

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