Gemäß § 52 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszu-gleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Syna GmbH für das Jahr 2010 sind nachfolgend dargestellt.






