EinspeisernachdemErneuerbare-Energien-Gesetz

Einspeiser nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden unterschieden nach folgenden Energieträgern:

  • Wasserkraft
  • Deponie-, Klär- und Grubengas
  • Biomasse
  • Geothermie
  • Windenergie
  • Solare Strahlungsenergie (Fotovoltaik-Anlagen)

Die Vergütung ist jeweils abhängig von:

  • Art des Primärenergieträgers
  • Leistung der Anlage
  • Inbetriebnahmejahr

Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Hier haben wir für Sie Informationen zum Vergütungsanspruch nach EEG für Sie zusammengestellt. mehr

Einsatzstofftagebuch für Biomasseanlagen

Das Formular Einsatzstofftagebuch für Biomasseanlagen nach EEG 2012 finden Sie hier. mehr

EEG-Jahresabrechnung 2010

An dieser Stelle finden Sie Informationen gemäß § 14a des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG). mehr

Seite drucken nach oben zurück