



Einspeiser nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden unterschieden nach folgenden Energieträgern:
- Wasserkraft
- Deponie-, Klär- und Grubengas
- Biomasse
- Geothermie
- Windenergie
- Solare Strahlungsenergie (Fotovoltaik-Anlagen)
Die Vergütung ist jeweils abhängig von:
- Art des Primärenergieträgers
- Leistung der Anlage
- Inbetriebnahmejahr
Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Hier haben wir für Sie Informationen zum Vergütungsanspruch nach EEG für Sie zusammengestellt.
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Einsatzstofftagebuch für Biomasseanlagen
Das Formular Einsatzstofftagebuch für Biomasseanlagen nach EEG 2012 finden Sie hier.
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EEG-Jahresabrechnung 2010
An dieser Stelle finden Sie Informationen gemäß § 14a des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG).
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