Einspeiser nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) werden unterschieden nach den Energieträgern:
- Steinkohle
- Braunkohle
- Abfall
- Biomasse
- Gasförmige und flüssige Brennstoffe
Einspeiseanlagen nach dem KWK- Gesetz sind:
- Dampfturbinen-Anlagen
- Gasturbinen-Anlagen
- Verbrennungsmotoren-Anlagen
- Stirling-Motoren
- Dampfmotoren-Anlagen
- Organic Rankine Cycle-Anlagen
- Brennstoffzellen-Anlagen
Die Vergütung ist jeweils abhängig von:
- Leistung der Anlage
- Inbetriebnahmejahr







