Sonstige Einspeiseanlagen sind alle Eigenerzeugungsanlagen die nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz fallen.
Beispiele für sonstige Einspeiseanlagen:
- Entspannungsanlagen
- Motorenprüfstände
- Energierückgewinnungsanlagen
Die Vergütung für Strom aus sonstigen Einspeiseanlagen setzt sich zusammen aus:
- Börsenpreis der EEX
- Vermiedene Netznutzungsentgelte





