Für die Herstellung von Netzanschlüssen gelten neben den gesetzlichen Regelungen die jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung bzw. Herstellung gültigen Bedingungen und Preise.
Niederspannungsanschlussverordnung
Die am 8. November 2006 in Kraft getretene Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Nieder-spannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Syna GmbH nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen hat. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung.
Die NAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der Syna GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederspannung, die ab dem 12. Juli 2005 in Niederspannung begründet worden sind oder begründet werden.
Gemäß § 29 Abs.1 Satz 3 NAV, gibt die Syna GmbH mit dieser Veröffentlichung bekannt, dass die NAV auch auf alle vor dem 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse an das Niederspannungsnetz der Syna GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.
Den Verordnungstext finden Sie unter Downloads in der rechten Spalte.
Ergänzende Bedingungen der Syna GmbH zur NAV
Die Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zu der Niederspannungsanschluss-verordnung definieren und erläutern die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der Verordnung bei der Syna GmbH. Sie finden die Ergänzenden Bedingungen unter Downloads in der rechten Spalte.
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zu der NAV
In dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschluss-verordnung finden Sie die Preise der Syna GmbH für Netzanschlüsse, Netzanschluss-änderungen, Baukostenzuschüsse, Mahngebühren und Umsatzsteuer. Sie finden das Preisblatt unter Downloads in der rechten Spalte.
Mindestanforderungen für die Erbringung von Eigenleistungen im Zuge der Herstellung von Netzanschlüssen
Folgende Leistungen können von Anschlussnehmern der Syna GmbH im Zuge der Herstellung des Netzanschlusses in Eigenleistung erbracht werden:
Tiefbauarbeiten auf dem Kundengrundstück, das Erstellen des Mauerdurchbruchs, das Errichten einer Hausanschlusssäule und das Errichten einer Zähleranschlusssäule.
Die Mindestanforderungen für die Erbringung von Eigenleistungen im Zuge der Herstellung von Netzanschlüssen finden Sie unter Downloads in der rechten Spalte.




















