Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und dem Verteil-netzbetreiber geschlossen und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für die Belieferung von Kunden des Lieferanten, deren elektrische Anlagen an das Elektrizitäts-versorgungsnetz der Syna GmbH angeschlossen sind.

Für den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen können Sie den Vertrag als Download aus der rechten Spalte herunterladen und mit Ihren Vertragsdaten ergänzen (beschreibbare PDF-Dokumente). Bitte drucken Sie danach die Dokumente zweifach aus und senden diese unterschrieben an:

Syna GmbH
Frau Gabriele Schenk
Ludwigshafener Str. 4
65929 Frankfurt am Main

Ihre Ansprechpartner bei der Syna GmbH für Fragen zum Lieferantenrahmenvertrag, zur Netzabrechnung und zur Marktkommunikation finden Sie in unserem aktuellen Datenblatt, das als Download in der rechten Spalte zur Verfügung steht.

Neben dem Abschluss des Lieferantenrahmenvertrages ist für die Belieferung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen zusätzlich der Abschluss der
Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (ebenfalls als Download verfügbar) erforderlich.

Weitere Informationen für die Abwicklung von unterbrechbaren / temperatur-abhängigen Verbrauchseinrichtungen finden Sie unter Standardisierte Lastprofile.

EDI-Rahmenvetrag


Der EDI-Rahmenvertrag (Download in der rechten Spalte) entspricht der BDEW-Muster-Vereinbarung vom 27. April 2010. Mit diesem Vertrag wird sichergestellt, dass die elektronischen Rechnungen den Anforderungen der deutschen Finanzbehörden entsprechen und die Lieferanten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Zuordnungsvereinbarung


Die Zuordnungsvereinbarung wird zwischen dem Bilanzkreisverantwortlichen und der Syna GmbH abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Bestandteil der Vereinbarung sind die Anlagen 1 „Zuordnungsermächtigung“ und 2 „Datenblatt“.
Die Dokumente sind als Downloads in der rechten Spalte hinterlegt.

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