Messrahmenvertrag

Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz die Messung an einer im Netzgebiet der Syna GmbH gelegenen Messstelle, d. h. die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten, von einem Dritten durchgeführt werden. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister ist der Abschluss eines Messrahmenvertrages erforderlich.

Bezug nehmend auf die „Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäfts-prozessen im Bereich des Messwesens“ der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001 vom 9. September 2010) stellt die Syna GmbH in der rechten Spalte den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messrahmenvertrag als Download (beschreibbare PDF-Datei) zum Herunterladen bereit. Dieser Vertrag wurde wortidentisch von dem veröffentlichten Exemplar der Bundesnetzagentur übernommen. Ergänzend haben wir das Vertragsdeckblatt in Bezug auf die Marktpartneridentifikationsnummern modifiziert und zusätzlich die entsprechenden Vertragsanlagen unter Ziffer 11 im Messrahmenvertrag aufgenommen.

Soweit Sie in unserem Netzgebiet als Messdienstleister tätig werden möchten oder Sie Fragen zu den Abwicklungsprozessen haben, möchten wir Sie bitten, sich per E-Mail - sandra.hoffman@syna.de - mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden Ihnen dann kurzfristig ein Vertragsangebot zukommen lassen bzw. entsprechende Informationen geben.

Ansprechpartner
Sandra Hoffman
Netznutzungsmanagement
Syna GmbH
Ludwigshafener Straße 4
65929 Frankfurt am Main
T 069/3107-2385
F 069/3107-49 2385
E-Mail an Sandra Hoffman
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