EntgeltefürNetzzugangundMessung

Entgelte für den Netzzugang zum Stromnetz der Syna GmbH

Die Netzentgelte der Syna GmbH werden nach dem Verfahren der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005 kalkuliert.
Sie gelten ab 1. Januar 2012.

Hinweis zu § 19 Abs. 2 StromNEV

Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes sowie nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV die Möglichkeit zur Befreiung von Netzentgelten. Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes nach Satz 1 sowie die Befreiung nach Satz 2 bedürfen der Genehmigung der Regulierungsbehörde. Der Antrag kann auch durch den Letztverbraucher gestellt werden. Bei Fragen steht Ihnen die Syna GmbH gerne zur Verfügung.

Historische Netzentgelte der Syna GmbH

Hier finden Sie die Entgelte für Netzzugang und Messung der Syna GmbH,
die bis zum 31. Dezember 2011 gültig waren. mehr

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Ansprechpartner
Dipl.-Wirt.-Ing. / Dipl.-Ing.
Günter Rüschenbaum

Leiter Netznutzungsmanagement
Syna GmbH
Ludwigshafener Straße 4
65929 Frankfurt am Main
T 069/31 07-23 81
F 069/31 07-37 62
E-Mail an Günter Rüschenbaum
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