Die Syna GmbH verwendet in ihrer Rolle als gesetzlicher Messstellenbetreiber (vgl. § 21b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) mit Bezug auf § 118b EnWG Messeinrichtungen gemäß § 21b Abs. 3a EnWG in der Änderungsfassung vom 7. März 2011, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.
Der Einbau dieser Messeinrichtungen erfolgt in Gebäuden, die entweder neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG 2003 Nr. L 1 S. 65) unterzogen werden.
Nähere Informationen zu den Funktionen und zur Bedienung dieser so genannten EDL21-Zähler stellen wir Ihnen unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung. An dieser Stelle finden Sie auch eine Liste mit Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Sofern Sie weitere Fragen haben oder Ihnen die PIN-Nummer Ihres EDL21-Zählers nicht mehr vorliegt, steht Ihnen unsere Technische Meldungsannahme (Kontaktdaten des oberen Kastens "Ansprechpartner" auf der rechten Spalte dieser Seite) gerne zur Verfügung.
In bestehenden Anlagen verwenden wir grundsätzlich weiterhin die bisher eingebauten Zähler. Diese erfüllen wie bewährt die gesetzlichen Anforderungen.









