Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen worden ist. Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben: Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung. Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb an einer im Netzgebiet der Syna GmbH gelegenen Messstelle von einem dritten Messstellenbetreiber durchgeführt werden.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich.
Bezugnehmend auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur (Az. Bk6-17-042 und Bk7-17-026 vom 23.08.2017) stellt die Syna die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge als Download bereit. Laut Festlegung ist die Annahme des Vertrages in Textform ausreichend, ein Ausfüllen des Vertragsdokuments inklusive Vertragsunterzeichnung ist nicht vorgesehen. Für den Abschluss des Vertrages senden Sie uns bitte per E-Mail folgende Bestätigung:
Wir bestätigen Ihnen, dass der beigefügte Messtellenbetreiberrahmenvertrag Gas zwischen Messstellenbetreiber:
Name MSB,
Str. HNr. MSB,
PLZ Ort MSB
DVGW-Codenummer: MSB Gas
und
Netzbetreiber:
Syna GmbH,
Ludwigshafener Str. 4,
65929 Frankfurt am Main
DVGW-Codenummer: 9870092500008
zum [Datum xx.xx.xxxx] in Kraft tritt.
E-Mail schicken netznutzungsmanagement@syna.de
Bitte fügen Sie dieser Erklärung, neben dem Vertrag, Ihr aktuelles Datenblatt sowie Ihre Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch bei.
Für die Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist der Abschluss von Messstellenverträgen, zwischen uns als Netzbetreiber in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Ihnen als Stromlieferant, erforderlich. Sofern hierüber kein Vertragsverhältnis zwischen Lieferant und grundzuständigem Messstellenbetreiber vorliegt, erfolgt die Abwicklung im Vertrag mit dem Anschlussnutzer. Wir bieten Ihnen den Messstellenvertrag für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme auf Grundlage des Musters von BDEW/VKU zum Abschluss an. Diesen finden Sie unter den Downloads.
Zuordnungsvereinbarung
Die Zuordnungsvereinbarung wird zwischen dem Bilanzkreisverantwortlichen und der Syna GmbH abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom.
Verschlüsselungs-Zertifikate für die Marktkommunikation
Die aktuellen Zertifikate der Syna für die Verschlüsselung der Marktkommunikation finden Sie hier: