Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat mit Beschluss (Az. Bk6-17-168) vom 20.12.2017 einen Netznutzungsvertrag Strom nebst Anlagen festgelegt. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß dieses Beschlusses verpflichtet, den Netzzugang auf Grundlage dieses standardisierten Vertrages zu gewähren. Gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur stellt die Syna den vorgegebenen Vertrag incl. Anlagen als Download bereit.
Laut Festlegung ist die Annahme des Vertrages in Textform ausreichend, ein Ausfüllen des Vertragsdokuments inklusive Vertragsunterzeichnung ist nicht vorgesehen. Für den Abschluss des Vertrages senden Sie uns bitte per E-Mail folgende Bestätigung:
Wir bestätigen Ihnen, dass der beigefügte Lieferantenrahmenvertrag Strom zwischen Lieferant:
Name,
Str. HNr.,
PLZ Ort
BDEW-Codenummer: 99xxxxxxxx
und
Netzbetreiber:
Syna GmbH,
Ludwigshafener Str. 4,
65929 Frankfurt am Main
BDEW-Codenummer: 9901064000005
zum [Datum xx.xx.xxxx] in Kraft tritt.
Bitte fügen Sie dieser Erklärung, neben dem Vertrag, Ihr aktuelles Datenblatt sowie Ihre Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch bei.
Für die Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist der Abschluss von Messstellenverträgen, zwischen uns als Netzbetreiber in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Ihnen als Stromlieferant, erforderlich. Sofern hierüber kein Vertragsverhältnis zwischen Lieferant und grundzuständigem Messstellenbetreiber vorliegt, erfolgt die Abwicklung im Vertrag mit dem Anschlussnutzer. Wir bieten Ihnen den Messstellenvertrag für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme auf Grundlage des Musters von BDEW/VKU zum Abschluss an. Diesen finden Sie unter den Downloads.
Zuordnungsvereinbarung
Die Zuordnungsvereinbarung wird zwischen dem Bilanzkreisverantwortlichen und der Syna GmbH abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom.
Verschlüsselungs-Zertifikate für die Marktkommunikation
Die aktuellen Zertifikate der Syna für die Verschlüsselung der Marktkommunikation finden Sie im Downloadbereich.
Downloads
- Wiederverkäufernachweis USt 1 TH Syna bis 30.09.2014
- Wiederverkäufernachweis USt 1 TH Syna bis 31.07.2015
- Wiederverkäufernachweis USt 1 TH Syna bis 31.05.2016
- Wiederverkäufernachweis USt 1 TH Syna bis 12.04.2018
- Wiederverkäufernachweis USt 1 TH Syna bis 07.01.2021
- Wiederverkäufernachweis USt 1 TH Syna bis 08.01.2024