Alles wird schneller, digitaler – und transparenter. Es werden nicht nur alte Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme ausgetauscht, sondern der Messstellenbetrieb wird im Allgemeinen transparenter.
Die Voraussetzung: Der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb muss durch den Dritten im Sinne des MsbG gewährleistet werden. Das heißt, die technischen Mindestanforderungen (TMA) müssen erfüllt werden. Das bedeutet: Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber muss ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden.